Laut Tierschutzgesetz und Tierschutzhundeverordnungen gehört das Wissen um die notwendige Pflege des Hundes samt deren Durchführung zu den Pflichten jedes Hundehalters:
Zur Pflege gehört:
- Fellpflege (+ Wissen um die speziellen Bedürfnisse des Felles des eigenen Hundes)
- Krallenpflege (+ Wissen um richtige Krallenlänge und Kürzungstechniken)
- Pfotenpflege (besonders im Winter)
- Zahnpflege (+ Wissen um Zahnerkrankungen und Indikation zur tierärztlichen Versorgung)
- Augenpflege (+ Wissen um Erkrankungen und Pflege)
- Ohrenpflege (+ Wissen um Erkrankungen und Pflege)
- Intimbereich ( Wissen um Erkrankungen)
Im weiteren Sinn gehört zur Pflege auch die medizinische Versorgung des Hundes:
- Prophylaxe im Alltag (Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen vermeiden)
- Ernährung (angepasst)
- Erste Hilfe ( Massnahmen kennen und anwenden können)
- Einfache medizinische Untersuchungen (Körpertemperatur, Puls, Atmung + Kreislauf bestimmen + beurteilen)
- Tierärztliche Prophylaxe (Parasitenabwehr und Bekämpfung, Impfungen, Vorsorge)
- Tierärztliche Versorgung (Indikationen, Dringlichkeit einschätzen)
Voraussetzungen:
- Aneignung von Wissen (vor dem Welpenkauf)
- Training von Anfassen und Pflegemassnahmen (schon beim Welpen)
- Training von Untersuchungen durch den Halter (schon beim Welpen)
- Training von Erste Hilfe Massnahmen (schon beim Welpen)
- Training von medizinischen Massnahmen (schon beim Welpen)
- Training von grundlegenden Fähigkeiten (Positionen, Maulkorb, …)
- Impulskontrolle und Frustrationstoleranz trainieren
- Vertrauen und Bindung stärken