Zur Zeit ist das Hundetraining in Bayern komplett verboten. Dies ist aus fünf Gründen völlig absurd:
1. Die Begründung widerspricht der Rechtsprechung.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes von 2017 (BFH, Urteil v. 9.5.2017, VIII R 11/15; veröffentlicht am 19.7.2017) handelt es sich beim Hundetraining um Tierdressur und nicht bzw. maximal in nicht relevantem Maße um eine unterrichtende Tätigkeit. Hiermit hat der Staat zu seinem Vorteil festgelegt, dass Hundetrainer nicht freiberuflich arbeiten dürfen.
Während der Pandemie wurde das Hundetraining widersinniger Weise plötzlich als außerschulische Bildungseinrichtung der Erwachsenenbildung zugerechnet. Damit steht es auf der Liste der wenigen nicht körpernahen Dienstleister, die nicht arbeiten dürfen, auch wenn sie ein vorbildliches Hygienekonzept vorlegen.
Auch als Einzelunternehmer mobil tätige Hundetrainer fallen plötzlich unter den Begriff „außerschulische BildungsEINRICHTUNG“. Das ist eine zumindest sehr fragwürdige Definition.
Es ist schon bedenkenswert, wenn ein Staat oder besser das Bundesland Bayern sein eigenes Recht bricht, um eine Berufsgruppe ohne große Lobby systematisch zu benachteiligen.
Zumindest dürfen wir dann von nun an freiberuflich arbeiten, oder? Alles andere wäre jetzt wohl nicht mehr zu vertreten!
2. Die Liste spricht für Ungleichbehandlung.
Die Liste der Bayerischen Regierung ist unter diesem Link einsehbar.
- Hundetrainer sind die einzigen nicht körpernahen Dienstleister, die außerhalb eines Ladengeschäftes Kundenbesuche im Außenbereich anbieten und dennoch nicht arbeiten dürfen.
- Alle anderen Tiertrainer z.B. für Katzen, Kühe oder Pferde (Ja, die gibt es auch!) stehen nicht auf der Verbotsliste, dürfen also arbeiten.
- Selbst Fahrschulen die in Innenräumen unterrichten dürfen ab dem 22.02. wieder arbeiten.
- Spielplätze wurden nur in Innenräumen geschlossen, Hundeplätze auch im Außenbereich.
- In Hundesalons dürfen die Hunde zur Pflege abgegeben werden, beim Hundetrainer zum Training nicht.
- Selbst Hundepensionen dürfen arbeiten, die ihnen anvertrauten Hunde dann aber natürlich nicht trainieren.
Wie schon bei der Hundesteuer wird auch hier eine Tierart systematisch benachteiligt.
3. Es besteht tatsächlich KEIN Infektionsrisiko.
Hundetraining findet draußen statt. Unsere Hygienekonzepte sehen Einzeltraining (also das Treffen von nur zwei Personen) an der frischen Luft, mit FFP2 Maske, drei Meter Abstand, Händedesinfektion und ohne Kontakt vor. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 kann folglich als unmöglich bezeichnet werden.
4. Im privaten Bereich wäre die gleiche Konstellation erlaubt.
Privat ist das Treffen von zwei Personen erlaubt, sogar in Innenräumen, ohne MNS, ohne Abstand, ohne Händedesinfektion und mit Kontakt. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 ist unter diesen Bedingungen sehr gut möglich.
Praktisch bedeutet dies: Ich dürfte mich zusammen mit jedem meiner Kunden privat auf dessen Sofa setzen und einen ganzen Nachmittag bei Tee und Kuchen über Hundethemen unterhalten, was ich niemals machen würde, weil ich es für viel zu gefährlich halte. Ich darf mich mit demselben Kunden aber nicht draußen mit Maske und Abstand zum gewerblichen Hundetraining treffen.
Profisportlern ist es mit der Begründung, sie würden ihren Beruf ausüben, erlaubt zu trainieren. Sie dürfen mehr, als im privaten Bereich erlaubt ist. Wir Hundetrainer dürfen weniger, als im privaten Bereich erlaubt ist. Wir dürfen unseren Beruf noch nicht einmal unter Einschränkungen ausüben. Da wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Woran das wohl liegen mag?
5. Hundetraining lässt sich nicht vertagen.
Egal ob es um die kurze Welpenzeit oder die Therapie von Hunden mit Verhaltensauffälligkeiten geht: Hundetraining lässt sich nicht vertagen und ist auch keine sinnlose Spielerei. Wäre es so unbedeutend, müssten wir als Hundetrainer nicht viel Geld für eine Zulassung durch das zuständige Veterinäramt zahlen.
Die Folgen des langdauernden Tätigkeitsverbotes sind absehbar: Schlecht sozialisierte Welpen, unglückliche Hundehalter, zurückgegebene Tierheim- und Tierschutzhunde… Herzlichen Glückwunsch!
Persönliches Nachwort:
Ich bin persönlich davon überzeugt, dass zur Zeit alles unterlassen werden sollte, was nicht lebensnotwendig ist und in irgendeiner Form zu Infektionen mit SARS-CoV-2 beitragen könnte.
Aber ich bin auch davon überzeugt, dass draußen während eines Treffens von nur zwei Personen mit drei Meter Abstand, FFP 2 Masken, Händedesinfektion und ohne jede Möglichkeit der Kontaktinfektion eine Übertragung von SARS-CoV-2 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich bezeichnet werden kann.
Als Ärztin wage ich zu behaupten, mich im letzten Jahr hierzu hinreichend mit Übertragungswegen und – wahrscheinlichkeiten spezifisch auch für SARS-CoV-2 beschäftigt zu haben.
Die Tätigkeit als Hundetrainer, insbesondere auch als mobiler Hundetrainer im Einzeltraining und unter den oben beschriebenen Bedingungen, zu verbieten spricht für eine völlig willkürliche, undurchdachte und nicht wissenschaftlich basierte Entscheidung, die wahrlich ein sehr schlechtes Licht auf die für diese Verantwortlichen wirft.
Die offensichtliche und wahrscheinlich lobbyabhängige Ungleichbehandlung ist erschreckend, aber leider nicht wirklich überraschend.
Weiterlesen mit diesem Beitrag: Dümmer geht´s nimmer Frau Giffey!