13 Spielregeln für das Training

Bitte lest euch diese vor dem ersten Training durch!

  1. Jeder Hundehalter trägt vor, während und nach dem Training die alleinige Verantwortung für seinen Hund und sich selber. Der Verantwortliche muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hund sicher kontrollieren können. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Hundehaftpflichtversicherung bestehen.
  2. Den Anweisungen des Trainers, die dem Schutz von Hund und Mensch dienen, ist stets zu folgen.
  3. Rücksichtnahme auf andere Menschen und Hunde ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
  4. Der Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit aller teilnehmenden Hunde ist die oberste Verpflichtung des Trainers und aller teilnehmenden Hundehalter.
  5. Zum Schutz aller Hunde vor dem Aujetzky Virus dürfen keine rohen, geräucherten oder getrockneten Wild- oder Hausschweinprodukte (Salami, Speck, rohes Fleisch, Mettwurst, (ger.) Schinken, (getrocknete) Schweineohren/ – nasen u.ä.) als Leckerli verwendet werden. Durch herunterfallende Leckerlis könnten auch fremde Hunde gefährdet werden.
  6. Akute oder chronische gesundheitliche Einschränkungen des Hundes sind dem Trainer mitzuteilen. Infektiöse Hunde und Hunde mit Endo- oder Ektoparasitenbefall dürfen nicht am Training teilnehmen. Eine gültige Tollwutimpfung muss (soweit vom Alter her bereits möglich) für jeden am Gruppentraining teilnehmenden Hund vorliegen. Ein vollständiger Impfschutz ist wünschenswert.
  7. Hat der Hundehalter Bedenken hinsichtlich einer Übung im Training, sei es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen des Hundes, der momentanen physischen oder psychischen Verfassung des Hundes oder aufgrund seiner eigenen physischen oder psychischen Verfassung als Hundeführer, ist er verpflichtet, diese Bedenken umgehend dem Trainer gegenüber zu äußern, und diese Übung auszulassen oder nach Rücksprache mit dem Trainer abgeändert durchzuführen.
  8. Hat der Hundehalter bezüglich einer bestimmten Übung Sicherheitsbedenken, ist er verpflichtet, diese Bedenken umgehend dem Trainer gegenüber zu äußern.
  9. Erlaubt der Trainer das Ableinen der Hunde oder den direkten Kontakt eines Hundes zu einem anderen Hund oder Menschen nicht, ist dieses zum Schutz aller zu unterlassen.
  10. Die Benutzung von Geräten ist nur mit Erlaubnis des Trainers gestattet.
  11. Alle tierschutzrechtlich verbotenen Hilfsmittel und Trainingsmethoden werden entschieden abgelehnt und sind natürlich auch während des Trainings verboten.
  12. Eltern haften für Schäden, die durch ihre Kinder entstehen. Eine Mitnahme von Kindern auf den Trainingsplatz ist aus Sicherheitsgründen nur nach Rücksprache mit dem Trainer erlaubt. Alle Trainingsgeräte sind ausschließlich für die Hunde bestimmt.
  13. Die oben aufgeführten Regeln dienen dem Schutz und der Sicherheit von Mensch und Hund. Eine Verletzung dieser Regeln führt daher mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer zum Ausschluss vom Training.

Außerdem gelten zur Zeit die Hygieneregeln zum Schutz von Corona & Co!

Diese Spielregeln sind für alle Teilnehmer verbindlich. Sie sollen niemanden unnötig einschränken, sondern dienen ausschließlich dem Schutz von Hund und Mensch! 🙂

Eine Anleitung für ein von Anfang bis Ende entspanntes Training findet ihr hier!

Wie ihr das Training für Hund und Mensch mit Freude gestaltet, lest ihr hier!